einkaufen | saugen | waschen
kann einen fix & fertig machen
Hauswirtschaft
Wir erbringen hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei Ihnen zu Hause.
Unsere meist langjährig beschäftigten Kolleginnen sind im Bereich der Haushaltsführung erfahren und erprobt.
Gerne sprechen wir mit Ihnen den gewünschten oder bereits bewilligten Umfang Ihrer Versorgung durch und erstellen Ihnen ggf. einen Kostenvoranschlag.
Was gehört Zur Hauswirtschaft
- Einkaufen
- Kochen
- Spülen
- Wohnungsputz
- Kinderbetreuung (nach vorhergehender Vereinbarung)
- Wäsche waschen und legen bzw. bügeln
Im Bereich der Pflegeversicherung gehört auch die Bereitstellung von zubereiteter Ernährung dazu. (Frühstück/ Abendbrot/ Mittagessen vorbereiten und hinstellen)
Übernehmen Versicherungen die Kosten dafür?
Leistungen der Hauswirtschaft können aus verschiedenen Quellen unseres Sozialsystems finanziert werden, sofern die richtigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Krankenkasse und Sozialhilfeträger
Hier übernimmt die Krankenkasse kosten für Familien mit Kindern unter 14 Jahren, wenn die haushaltsführende Person, Mutter oder Vater, durch Krankenhaus oder Reha nicht zur Verfügung stehen oder aber selbst derart erkrankt ist, dass Sie den Haushalt nicht weiterführen kann. Laut Gesetz haben sie einen Anspruch auf bis zu vier Wochen Haushaltshilfe im Jahr. Im Einzelfall bewilligt die Krankenkasse, nach Einschätzung der jeweiligen Situation, auch für längerfristige Unterstützung.
Wenn Ihre Erkrankung verhindert, dass Sie Ihren Haushalt weiterführen, kann Ihnen Ihre Krankenkasse Haushaltshilfe gewähren
Wenn sonst niemand in Ihrem Haushalt lebt, der diese Aufgaben übernehmen kann, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer umfangreichen ambulanten Krankenhausbehandlung können Ihrerseits Ansprüche bestehen, sofern Sie nicht selbst oder niemand anders in Ihren Haushalt für Ordnung sorgen kann.
Senioren, die aufgrund einer vorübergehenden Einschränkung nicht in der Lage sind Ihren Haushalt zu führen haben ebenfalls diesen Anspruch.
- Pflegekasse
Haben Sie bereits einen Pflegegrad, können Sie sich für den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag (125,-€/Monat) z.B- eine Haushaltshilfe finanzieren.
Der Leistungskomplex 19 (Hauswirtschaft) kann im Rahmen der erbrachten Leistungen unseres Dienstes, da wir Vertragspartner der Kostenträger sind, direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an.
