verloren geht
Pflege
Wenn Sie bestimmte Dinge in Ihrem Leben, mit denen Sie sich selbst versorgt haben, die Sie vielleicht bislang eigenständig vollbracht haben, mittlerweile nicht mehr alleine ausüben können, sollte die Pflegeversicherung dafür Leistungen für Sie bereitstellen.
Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegeversicherungen erbringen wir für Ihren Anspruch Leistungen, die Ihnen Ihr Leben erleichtern sollen. Bei erkennbarem, längerfristigen Hilfebedarf ist ein Anspruch gegeben. In Niedersachsen, sowie in allen anderen Bundesländern, sind die möglichen Leistungen zwischen den Kostenträgern und den Dienstleistern vertraglich vereinbart worden.
Leistungen sind hier in Leistungskomplexe gefasst und beschreiben Art und Umfang bestimmter Handlungen wie zum Beispiel die „große Pflege“, womit eine Ganzkörperwaschung oder Dusche gemeint ist. Die Zeit für Ihre Pflege können Sie auch selbst bestimmen, in dem Sie die Grundpflege vorher zeitlich im Umfang festlegen. Wenn Sie 45 Minuten haben möchten um gewaschen und angezogen zu werden, können Sie diesen Zeitraum festlegen.
Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind, sind Sie gleichzeitig Pflegeversichert.
Sind Sie Privatversichert verhält es sich genauso.
Pflege muss bezahlt werden, Pflege ist personalintensiv und daher mit hohen Kosten verbunden. Hierfür wurde bereits 1995 die Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dafür gedacht, dass die notwendigen Dienstleistungen der Pflege bezahlt oder erstattet werden können.: „Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung…“Auszug § 4 SGB XI. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere(Pflegegrad 1 — 5) der Pflegebedürftigkeit und danach wo die Pflege stattfindet.
Grundlegend lässt sich zur Pflegeversicherung folgendes sagen.
Ob eine Unterstützung bei der Körperwäsche, oder ob diese komplett übernommen werden soll wird in einem Gespräch vereinbart. Unsere Fachkräfte schätzen den Hilfebedarf mit Ihnen zusammen ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan.
Nach einem Erstgespräch erhalten Sie eine Kostenübersicht und ein Pflegevertrag wird zum Schutz aller Beteiligten abgeschlossen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung und sofern Sie Kunde unseres Unternehmens sind, begleiten wir Sie auch während der Begutachtung durch den MDK.
Wir erklären Ihnen gern, welche Möglichkeiten und Ansprüche Sie haben.
